Vollmacht
Mit einer Vollmacht kann jeder Mensch sicherstellen, dass im Notfall seine eigenen Wünsche mit Hilfe des Bevollmächtigten geregelt werden. Wir Menschen schieben Unangenehmes gerne weit von uns. Oft kommt der Notfall allerdings überraschend und was ist dann? Auch wenn Sie das Thema nicht gerne angehen, wäre es besser, wenn Sie rechtzeitig Vorsorge treffen. Online finden Sie einige Vollmacht Muster, die sie zur Hilfe verwenden können.
Unterschiedliche Möglichkeiten zur Vollmachtserteilung
Falls der Erblasser dem/den potentiellen Erben nur die rasche Aufteilung des Nachlasses sichern möchte, reicht eventuell auch die Erteilung einer Vollmacht auf den Todesfall. Wenn einem Erben die Vollmacht in dieser Form erteilt wurde, erlaubt das Erbrecht: Er darf ohne Antrag auf den Erbschein umgehend und ohne Beschränkung über den Nachlass verfügen. Die Miterben haben die Chance eine solche Vollmacht zu widerrufen, jedoch erst nach Kenntnis des Sachverhaltes. Das Ausstellen dieser Vollmacht muss also auf jeden Fall gut durchdacht sein.
Wer bestimmt, wenn ich keine Vollmacht habe?
Wenn ein Mensch Handlungsunfähig wird bestimmen andere für ihn. Wenn keine entsprechende Vollmacht existiert, muss ein Gericht einen geeigneten Betreuer bestellen. Es ist zwar durchaus möglich, dass jemand aus der Familie gewählt wird, ist jedoch oft nicht der Fall. Es ist also durchaus möglich, dass ein Fremder über Ihre Belange entscheidet. Wer das so nicht haben will, sondern sein Schicksal selbst in die Hand nehmen will, sollte überlegen, ob er eine Patientenvollmacht oder eine Vorsorgevollmacht verfassen möchte.
Sie haben es durch die Ausstellung einer Vollmacht in der Hand, damit dies nicht passiert.
Wer keine Vollmacht ausgestellt hat, hat niemanden zur Bestimmung im Notfall
Menschen sind nicht sicher vor Krankheiten oder nicht vorhersehbaren Unfällen. Im Notfall ist es durchaus sinnvoll, eine Vollmacht zu besitzen. Sie gilt ohnehin nur für den Fall, dass Sie vorübergehend oder auf Dauer die Selbstbestimmung verlieren. Die Sorge vieler Menschen durch die Vollmacht entmündigt zu werden ist völlig unbegründet. Es ist völlig falsch, dass die Eheleute und nahe Familienangehörigen denken, sie dürften im Notfall Bestimmungen treffen. Eine gegenseitige Vertretung ist ohne Vollmacht nicht möglich!